24 Std. erreichbar unter 07231 607 1396 oder 0152 536 900 96 [email protected]

Was ein Mensch an Gutem in die Welt hinausgibt, geht nicht verloren.

Albert Schweitzer

Der Mensch ist erst wirklich tot, wenn niemand mehr an ihn denkt.

Bertold Brecht

Was ist bei einem Trauerfall zu tun?

Was ist zu tun?

Es kann sehr erschütternd sein, wenn ein geliebter Mensch verstirbt, gerade wenn man nicht damit gerechnet hat. Sie trauern um die Person und müssen gleichzeitig eine Vielzahl von Entscheidungen bis zur Beerdigung treffen. Als kompetenter Partner stehen wir an Ihrer Seite.

Hausarzt verständigen

Bei einem Trauerfall in der Wohnung ist der erste Schritt den für Sie zuständigen Hausarzt oder falls dieser nicht erreichbar ist, den ärztlichen Notdienst zu erreichen. Dieser stellt den Tod des Angehörigen fest und stellt das unbedingt notwendige Dokument (Leichenschauschein) aus. Bitte beachten Sie, dass der Arzt die Todesbescheinigung beim Verstorbenen hinterlässt.

Benachrichtigung

Nachdem der Arzt den Tod bestätigt hat, benachrichtigen Sie uns. Sie erreichen uns Tag und Nacht.
In dieser schweren Situation können Sie sich auf unsere Einfühlsamkeit, Seriosität und Kompetenz verlassen.

Wie lange der Verstorbene nun in gewohnter Umgebung zu Hause bei Ihnen verbleiben soll entscheiden Sie selbst, denn bis zu
36 Stunden sind hier gesetzlich erlaubt. Wir besprechen dann gemeinsam, in unseren Räumlichkeiten oder bei Ihnen zu Hause, die kompletten behördlichen Abwicklungen und alle organisatorischen Angelegenheiten zur Trauerfeier.

Bei einem Trauerfall im Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir werden dann bei der zuständigen Verwaltung alle weiterführenden Maßnahmen einleiten. Auch wenn die Überführung des Verstorbenen, aus welchen Gründen auch immer (Kriminalpolizei, behördlicher oder ärztlicher Anordnung etc.), bereits durch ein anderes Institut erfolgt ist, bleibt Ihnen immer noch die freie Wahl, für welches Bestattungsinstitut Sie sich für die weiteren Abläufe entscheiden.

Alles Weitere wird von Ihrem Bestattungsinstitut übernommen

  • Meldung des Todesfalles an das zuständige Standesamt und die Besorgung der Urkunden
  • Terminanforderung beim zuständigen Friedhofsamt für die Beisetzung
  • Absprache hinsichtlich Grabbelegungsmöglichkeiten und Kosten
  • Vermittlung eines Neugrabes in Absprache mit dem Friedhofsamt
  • Benachrichtigung des zuständigen Pfarramtes mit Terminvergabe für einen evtl. gewünschten Trauergottesdienst
  • Meldung des Todesfalles an die Rentenstelle
  • Abmeldung bei der zuständigen Krankenkasse
  • Lieferung eines vorher ausgesuchten Sarges mit entsprechender Innenausstattung
  • Abholung des Verstorbenen von zu Hause, dem Heim oder aus dem Krankenhaus
  • Wenn nötig Überführung an den Bestattungsort
  • Bestellen von Blumendekorationen
  • Setzen und schalten von Zeitungsanzeigen, regional oder überregional
  • Eigener Trauerdruck bei Sterbebildern oder Trauerkarten und –briefen
  • Geltendmachung von Lebens- oder Sterbegeldversicherungen
  • Benachrichtigung des zuständigen Bildhauers zum Abräumen des Grabes
  • Vermittlung von Musikern für die Trauerfeier
  • Anfertigung von großflächigen Abschiedsbannern
  • Auflegen von Kondolenzlisten
  • Erstellen eines Kranzschleifenprotokolls
  • Vermittlung von Bewachern für Ihr Haus oder Ihre Wohnung während der Trauerfeier
  • Erstellen von Fotos