Erdbestattung
Weit verbreitet
Die am meisten verbreitete Bestattung in unserer Region ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg.
Gesetzlich ist die Sargpflicht in Deutschland vorgeschrieben. Sie können grundsätzlich zwischen einem Wahlgrab oder einem Reihengrab entscheiden.
Bei einem Wahlgrab können die Lage und die Größe nach Vorgabe der Friedhofssatzung bestimmt werden. Bei einem Reihengrab ist dies nicht möglich, da hier immer, wie es der Begriff schon aussagt, nach der Reihe bestattet werden muss. Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer oder mehreren Wahlgrabstätten ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden.
Die Bestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung.
Weitere Formen der Erdbestattung
In einigen Religionen werden ausschließlich Erdbestattungen durchgeführt. So ist etwa im Islam in der Regel keine Feuerbestattungen gewünscht. Stattdessen werden die Verstorbenen in einer rituellen Zeremonie gewaschen und gesalbt. Anschließend wird bei einer muslimischen Bestattung der Verstorbene in ein Leichentuch gewickelt und so in einem Erdgrab beigesetzt.
Daher wird, anders als in Deutschland üblich, kein Sarg für die Erdbestattung verwendet. Weitere Formen der Erdbestattung sind beispielsweise auch die Beisetzung eines Verstorbenen in einer Gruft oder in einem Mausoleum.