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Was ein Mensch an Gutem in die Welt hinausgibt, geht nicht verloren.

Albert Schweitzer

Der Mensch ist erst wirklich tot, wenn niemand mehr an ihn denkt.

Bertold Brecht

Feuerbestattung

Verbrennen

Die Feuerbestattung ist die Kremation (Verbrennung) des Verstorbenen im Sarg. Ein Sarg ist auch hier grundsätzlich notwendig und gesetzlich vorgeschrieben. Der Verstorbene muss zu Lebzeiten den Wunsch zur Feuerbestattung geäußert haben, dazu sollte seine handschriftliche Willenserklärung vorliegen, dies ist wiederum eine gesetzl. Regelung durch das Feuerbestattungsgesetz.

Oft fehlt eine solche Erklärung, in diesem Fall können die nächsten Angehörigen den Willen des Verstorbenen, wenn er diesen zu Lebzeiten äußerte, uns gegenüber schriftlich bekunden.

Trauerfeier möglich

Es kann eine Trauerfeier mit Sarg vor der Einäscherung stattfinden, entweder auf dem Friedhof in der Trauerhalle der Stadt oder der Gemeinde, der Kirche oder falls vorhanden in Trauerräumen des Bestattungsinstitutes. Die Urne wird zu einem späteren Zeitpunkt
(ca. innerhalb 10 Tagen) oftmals im engsten Familienkreis beigesetzt. Alternativ hierzu kann auch eine Urnentrauerfeier durchgeführt werden, diese findet nach der Einäscherung statt und ähnelt einer Erdbestattung.