Auslandsüberführungen
Zum anderen führen wir auch Überführungen von Deutschland ins Ausland durch. Z.B. wenn ein Mitbürger mit Migrationshintergrund oder ein ausländischer Urlauber in Deutschland verstirbt und in sein Heimatland zur dortigen Bestattung überführt werden soll.
In den beiden genannten Situationen werden eine Vielzahl unterschiedlicher Dokumente, wie zum Beispiel die Internationale Sterbeurkunde und ein Leichenpass, benötigt. Des weiteren müssen zum Teil besondere Vorschriften im Sterbeland, den Durchfuhrländern und dem Bestattungsland beachtet werden.
In der Zeit, in der Sie als Angehörige ohnehin schon an Ihre emotionalen Grenzen stoßen, sehen Sie sich jetzt auch noch einer zusätzlichen Belastung gegenüber in Form von Regularien, Gesetzen und Formalitäten, die es bei einer Auslandsüberführung zu beachten gilt.
Mit unserer Erfahrungen und unseren Kontakten zu den jeweiligen Ämtern, Botschaften, Konsulaten und Speditionsunternehmen stehen wir Ihnen jederzeit hilfreich und beratend zur Seite. Wir erledigen für Sie die in diesen Situationen besonderen behördlichen Formalitäten.
Einzelheiten der Überführung und organisatorische Abwicklung
- Sofortige Betreuung im Todesfall und ausführliche Beratung
- 24 Stunden Bereitschaftstelefon, auch an Wochenenden und Feiertagen
- Organisation der Überführung
- Einholung aller benötigten Papiere
- Erledigung aller Formalitäten bei dem Konsulaten und Botschaften
- Beurkundung beim zuständigen Standesamt
- Beantragung des Leichenpasses, nach Vorschrift des Landes
- nach Möglichkeit Besorgung der ärztlichen Papiere
- Überführungssarg nach den Vorschriften des ein- bzw. ausreisenden Landes
- Komplette Zollabfertigung
- Ankleiden des Verstorbenen (Berücksichtigung der religiösen Bräuche)
- Falls benötigt wird eine Einbalsamierung durchgeführt
- Die Koordination und Buchung von Flügen